Bürgerstiftungen sind eine Organisationsform gemeinnützigen Engagements. Obwohl das Konzept der Bürgerstiftung („Community Foundation“) in der angloamerikanischen Welt eine lange Tradition besitzt, hat es erst in den letzten Jahren in Deutschland zunehmendes Interesse gefunden. Mittlerweile gibt es auch in der Bundesrepublik die ersten erfolgreich arbeitenden Bürgerstiftungen und zahlreiche weitere Gründungsinitiativen.
Stiften
Um unserer Aufgabe dauerhaft gerecht zu werden, bedarf es des kontinuierlichen Aufbaus eines umfangreichen Stiftungskapitals durch
Zustiftungen, dessen Erträge ausschließlich für die satzungsgemäßen Zwecke eingesetzt werden.
Spenden
Um Projekte möglichst schnell umsetzen zu können sind wir auf Spenden angewiesen. Ihre Spende kann dabei auch in einem von Ihnen
gewünschten Bereich eingesetzt werden. Schon mit kleinen Beträgen lässt sich Großes bewirken. Wir sind dankbar für
jeden finanziellen Beitrag.
Zeit
Wir freuen uns nicht nur über finanzielle Unterstützung, sondern auch über ein tatkräftiges Engagement, z. B. als
ehrenamtliche/r Mitarbeiter(in).
Treuhandstiftung
Außerdem können Sie unter dem Dach der Bürgerstiftung Rosdorf Ihre eigene Stiftung gründen und treuhändisch
verwalten lassen. Die Stiftung trägt dann Ihren Namen und Sie entscheiden über den Stiftungszweck. Wir beraten Sie gerne.
Steuer
Die Bürgerstiftung Rosdorf ist als gemeinnützig anerkannt und kann von daher steuerlich abzugsfähige Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Bis zu einer Summer von 200,00 Euro genügt den Finanzbehörden ein vereinfachter Spendennachweis. Statt einer Bescheinigung reicht die Buchungsbestätigung
Ihrer Bank oder ein Ausdruck beim Onlinebanking. So Sie die Zusendung einer Spendenbescheinigung wünschen, geben Sie bitte bei
der Überweisung Ihren Namen und Ihre Adresse an.
Unsere Satzung erhalten Sie hier als pdf-Datei zum Download.